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Vereinbarung von VNG und BZK zum Bauqualitätssicherungsgesetz
Minister Ollogren | © Zentralregierung

Vereinbarung zwischen VNG und BZK zum Gebäudequalitätssicherungsgesetz

Am 12. November haben VNG und Minister Ollongren (Inneres und Königreichsbeziehungen) eine Einigung über das Gesetz über die Qualitätssicherung von Gebäuden (Wkb) erzielt. Diese Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem Ministerium ist ein wichtiger Schritt in Richtung des geplanten Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2022.

Derzeit werden die von der VNG mit dem Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen getroffenen Vereinbarungen über das Wkb in einem AMvB weiter ausgearbeitet.

Minister Ollongren: "Ich begrüße diese Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Staat. Mit ihr wird die Qualität von Bauvorhaben stärker gewährleistet und die Verbraucher besser geschützt. Und die Kommune behält ihre Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse."

Ratsmitglied Liesbeth Grijsen, Mitglied des VNG-Ausschusses für Raumordnung, Wohnungswesen und Mobilität, sagte: "Es ist gut, dass die Gemeinden nun Klarheit über die rechtliche Garantie der Zuständigkeiten der zuständigen Behörde haben. Was uns betrifft, so werden mit dieser Vereinbarung die rechtlichen Hindernisse beseitigt. Die Kommunen und auch alle anderen Beteiligten können sich nun auf die Vorbereitungen für die Einführung des Gesetzes konzentrieren. Dem Start von Pilotprojekten steht nun nichts mehr im Wege.

Das Wkb zielt auf eine Verbesserung der Bauqualität ab, indem es die Prüfung im Voraus anhand von Bauplänen auf Papier durch die praktische Prüfung auf der Baustelle selbst während des Bauprozesses ersetzt. Diese praktische Prüfung wird (zunächst für Bauwerke der Folgenklasse 1) von unabhängigen Qualitätssicherungsstellen durchgeführt. Darüber hinaus wird die Haftung des Bauherrn für Baumängel erhöht. Dies bietet den zukünftigen Bewohnern eine größere Sicherheit, dass ihr Haus mängelfrei übergeben wird und die Garantie, dass Mängel behoben oder entschädigt werden.

Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit ausgeräumt

Im Jahr 2019 hatten die Kammern diesem Gesetz bereits zugestimmt. Bei der weiteren Ausarbeitung der Regelungen hatten die Kommunen in einigen Bereichen Bedenken hinsichtlich der Durchsetzbarkeit, die mit der Vereinbarung ausgeräumt wurden. So wird beispielsweise die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Qualitätssicherungsagentur noch klarer beschrieben, die Kommunen erhalten die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Informationen über ein Projekt anzufordern, und es wird eine klare Unterscheidung zwischen der Risikobewertung und dem Sicherungsplan getroffen.

Artikel 2 - Untersuchung des Gesetzes über die Finanzkennzahlen

Es wurde auch vereinbart, eine Studie zu erstellen, um die Kosten zu ermitteln, die den Gemeinden durch die Überwachung aller Bauvorschriften entstehen (Art. 2 des Gesetzes über den Finanzausgleich).

Das Wkb steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Umweltgesetzes, die beide am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Die Vereinbarung ermöglicht es allen Parteien, mit Pilotprojekten und der Umsetzung des Wkb zu beginnen.

Quelle: www.rijksoverheid.nl

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