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Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen veröffentlicht Berechnungsregeln für die Bewertung von breiten Plattenböden

Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen veröffentlicht Berechnungsregeln für die Bewertung von breiten Plattenböden

Das Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen (BZK) hat Berechnungsregeln und einen Stufenplan für die abschließende Beurteilung von Gebäuden mit breiten Decken veröffentlicht. Die Berechnungsregeln konzentrieren sich auf das Deckendetail: die Verbindung an den Fugen zwischen den einzelnen Breitdecken.

Dies erwies sich im Fall des eingestürzten Parkhauses in Eindhoven im Jahr 2017 als kritisch. Obwohl es keine Hinweise auf direkt unsichere Situationen gibt, bedeuten die Berechnungsregeln, dass mehr Gebäude Inspektionen benötigen, um sicherzustellen, dass das Gebäude die Anforderungen der Bauordnung erfüllt.

Die Berechnungsregeln basieren auf einer Analyse der durchgeführten experimentellen Forschung und anderer verfügbarer Testergebnisse aus der ausländischen wissenschaftlichen Literatur. Die Berechnungsregeln und der Fahrplan ersetzen das vom Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen im Jahr 2017 veröffentlichte Informationsdokument für die Bewertung von Gebäuden mit breiten Plattenböden.

Gebäude, die bisher auf der Grundlage dieses Informationsdokuments von 2017 als besonders risikoreich eingestuft wurden, können nun abschließend bewertet werden. Alle Gemeinden wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die betroffenen Gebäudeeigentümer dies umgehend tun.

Weitere Gebäude mit breiten Plattenböden müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie das von der Bauordnung geforderte Sicherheitsniveau erfüllen. Es gibt keine Hinweise auf unmittelbar unsichere Situationen. Das Baugesetzbuch geht von bestimmten Sicherheitsmargen aus, und bisher wurde bei keinem anderen Gebäude mit breiten Decken festgestellt, dass es zu einem lokalen Einsturz oder größeren strukturellen Problemen gekommen ist.

Um die Bewertung dieser Gebäude zu beschleunigen, wird in der Bauverordnung eine Untersuchungspflicht für Gebäudeeigentümer ausgearbeitet. Dies wird in Abstimmung mit dem niederländischen Verband der Bau- und Wohnungsaufsichtsbehörden geschehen.

Angesichts dieser Aufgabe wird die Untersuchungspflicht schrittweise eingeführt. Zunächst betrifft sie Gebäude mit einer Höhe von mehr als 70 Metern und Gebäude mit weniger selbstständigen Personen. Diese Gebäude müssen bis zum 1. Januar 2021 untersucht werden. Andere Gebäude werden folgen.

Letztendlich müssen alle Gebäude mit breiten Plattenböden der Bauordnung entsprechen.

Download 'Bericht `Vorschläge und Hintergrund zu Berechnungsregeln für die Bewertung bestehender Bauwerke`'

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