Erleichterung und Freude in der Baubranche, als die 1e Das Plenum hat am 12. Juli dem "Rietkerk-Antrag" über das Inkrafttreten des Umweltgesetzes und damit des Gesetzes über die Qualitätssicherung im Bauwesen (Wkb) zugestimmt. Damit spricht sich das Haus für das Inkrafttreten am 1. Januar 2023 aus. Dies gilt zunächst für die Wirkungsklasse 1.
"Nach jahrelangen Vorbereitungen und Investitionen ist dies eine gute Nachricht für uns", erklärt Ton Jans, Direktor von KOMO/KiK. "Mit KOMO und KiK wir haben von Anfang an über strukturelle Lösungen für das Wkb nachgedacht. Angefangen mit der Entwicklung des KiK-Tools, das im Juni offiziell genehmigt wurde, hat die KiK-Werkzeug und die Verwendung von Zertifikaten, um Risiken zu verringern und Kosten für die Qualitätssicherung zu sparen. Wir arbeiten derzeit an der Wkb-Leistungsleiter und das Wkb-Prozesszertifikat".
"Es ist eine logische Wahl der 1e Kammer ist die Baukolonne bereit für den Endspurt zur Wkb", fährt er fort. "Jetzt können die Qualitätssicherungsunternehmen mit der Rekrutierung und Ausbildung von Mitarbeitern beginnen, die zuständige Behörde kann ihre Arbeitsabläufe anpassen, die Werkzeuge können sich weiterentwickeln und die Bausäule kann in Pilotprojekten weiter üben."
Ton Jans denkt nicht in Problemen, sondern in Möglichkeiten, die das Wkb bietet: "Wir vergessen oft, dass das Wkb viele Vorteile bietet. Ich möchte nur einige nennen. Die Bauqualität steigt, weil der Qualitätssicherungsbeauftragte kontrolliert, was tatsächlich gebaut wird. Er tut dies u.a. auf der Grundlage der technischen Anforderungen der Bauordnung (später Bauwerksverordnung, d. Red.). Dadurch wird die Position des Bauherrn und des Verbrauchers verbessert. Auch weil sich gleichzeitig mit der Wkb das Bürgerliche Gesetzbuch ändert und dem Bauherrn die Beweislast auferlegt wird. Die Gemeinden, die für die Akte zuständig sind, erhalten Mittel für die Verwaltung von Gebäuden."
Zertifizierte Konzept-Häuser
"Und sicher nicht zuletzt wichtig: Die Wkb hilft wesentlich bei der großen Bauaufgabe. Der Ruf nach standardisierten Konzepthäusern ist groß. In der derzeitigen Situation bewertet jede Gemeinde den Entwurf des Konzepthauses im Rahmen des Antrags. Im Rahmen des Wkb prüft die Qualitätssicherungsstelle, ob das Haus als Ganzes zertifiziert ist und wie es auf der Wkb-Leistungsleiter abschneidet. Damit wird eine nationale "RDW-Funktion" für Gebäudekonzepte geschaffen. Hier hat KOMO eine wichtige Rolle zu spielen. Mit der Zertifizierung des neuen Konzepthauses und einem Platz an der Spitze der Wkb-Leistungsleiter kann ein national anerkanntes Konzept überall eingesetzt werden und die Anzahl der Zähler wird enorm reduziert! Die Verfahrensdauer wird sich damit stark verkürzen."
"Der Markt gewinnt durch die Entscheidung wieder an Vertrauen", so die Erfahrung von Ton Jans. "Das sieht man zum Beispiel an den Qualitätssicherungsunternehmen, die sich zertifizieren lassen. In diesem Monat haben wir zum Beispiel ein neues Qualitätssicherungsunternehmen, Bylaer advies- en tekenburo, mit Direktor Arjan Kleijer begrüßt. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend in der nächsten Zeit fortsetzen wird. Die Baukolonne steht in den Startlöchern, merken Sie sich das Datum vor: 1. Januar 2023!"