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Erste Kammer billigt neues System zur Bauaufsicht

Oberhaus billigt neue Bauaufsichtsregelung

Der Senat hat heute ein neues System zur Überwachung der Qualität im Bauwesen verabschiedet. Mit dem Bauqualitätssicherungsgesetz werden die Verbraucher besser geschützt. Es wird einen Qualitätsprüfer geben, der den Bauplan auf Risiken prüft und auf der Baustelle kontrolliert, ob die Arbeiten allen gesetzlichen Bauvorschriften entsprechen. Bauherren werden stärker in die Verantwortung für die Qualität ihrer Bauleistungen genommen. Die Verbraucher werden besser geschützt, wenn nach der Fertigstellung eines Bauwerks Mängel festgestellt werden. Dies ist auf die Verschärfung der gesetzlichen Haftung des Bauunternehmers zurückzuführen. 

Das neue System wird schrittweise in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2021 zunächst für Bauwerke der niedrigsten Risikoklasse gelten. Das sind zum Beispiel Einfamilienhäuser und einfache Geschäftsräume. Dies gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, Erfahrungen mit der neuen Methode der Bauaufsicht zu sammeln.

Sicherung der Qualität

Mehr Schutzmechanismen für die Sicherheit

Die zunehmende Komplexität im Bauwesen erfordert mehr und bessere Überwachung. Neben der Qualität bietet die neue Methode auch mehr Sicherheiten. Anstelle der derzeitigen Prüfung, die oft nur auf dem Papier erfolgt, müssen die Bauherren künftig einen unabhängigen und zertifizierten Qualitätsprüfer einsetzen. Bei der Übergabe des Gebäudes wird außerdem geprüft, ob es den Anforderungen an den Brandschutz, eine gute Belüftung und einen niedrigen Energieverbrauch entspricht. Für die Verbraucher sowie für private und gewerbliche Bauherren ist es sehr wichtig, dass alles gemäß den gesetzlichen Bauvorschriften und den getroffenen Vereinbarungen ausgeführt worden ist. Eine öffentliche Zulassungsstelle überwacht den Betrieb der Anlage.

Verwaltungsabkommen

Anfang 2019 schloss Minister Ollongren eine Verwaltungsvereinbarung mit der VNG ab, die bei den Gemeinden und anderen Parteien der Zivilgesellschaft breite Unterstützung für die Einführung des neuen Gesetzes schafft. Mit dieser Vereinbarung sind sich die Parteien über die Notwendigkeit eines neuen Systems der Bauaufsicht einig, das die Bauqualität erhöht, die Zahl der Zwischenfälle verringert und die Position der Verbraucher schützt. Es besteht auch Einigkeit über die Bedingungen, unter denen die Gemeinden ihre Pflichten im Rahmen des neuen Systems erfüllen können. Sie können weiterhin die Einhaltung der Bauvorschriften durchsetzen, wenn ein Bauunternehmer diese nicht einhält.

Der Vorschlag der Regierung wurde am 21. Februar 2017 mit großer Mehrheit (110 Stimmen) in der Abgeordnetenkammer angenommen. Im Senat stieß der Gesetzentwurf Mitte 2017 auf umsetzungsbezogene Einwände. Die Senatoren wollten unter anderem mehr Klarheit über die Informationslage der Kommunen gegenüber den neuen Qualitätskontrolleuren. In Erwartung weiterer Absprachen mit dem VNG wurde die Beratung des Gesetzentwurfs daraufhin vertagt.

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